Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Lorimet GmbH, im Folgenden „Verkäufer“ genannt, und seinen Geschäftskunden (B2B), im Folgenden „Kunde“ genannt. Der Begriff „B2B-Geschäftskunden“ umfasst ausschließlich Unternehmen und keine Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzes.
1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsschluss
2.1 Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers, durch die Zusendung einer Rechnung oder durch die Auslieferung der Ware zustande.
2.2 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Lieferung und Lieferfristen
3.1 Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse, sofern nicht anders vereinbart.
3.2 Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich bestätigt wurden.
3.3 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Umstände, wie Naturkatastrophen, pandemiebedingte Störungen, Streiks, staatliche Maßnahmen oder sonstige Ereignisse, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist. Verzugsschäden aufgrund dieser Ereignisse sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grobem Verschulden des Verkäufers.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer gemäß Schweizer Mehrwertsteuerrecht.
4.2 Die Zahlung ist, falls nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
4.3 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% pro Jahr gemäß Art. 104 OR zu verlangen. Sofern nicht anders im Vertrag angegeben, ist der Verkäufer berechtigt, folgende Mahngebühren auf die offene Summe zu erheben: 0% bei der ersten Mahnung, 2% bei der zweiten Mahnung und 5% bei der dritten Mahnung.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung im Eigentum des Verkäufers.
5.2 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen seines Geschäftsbetriebs weiterzuverkaufen. Die Forderungen aus dem Weiterverkauf tritt der Kunde hiermit an den Verkäufer ab, der diese Abtretung annimmt. Der Kunde ist verpflichtet, auf Anfrage Auskunft über den Käufer und den Verbleib der Ware zu erteilen.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Lieferung, sofern nicht ausdrücklich eine längere Frist vereinbart wurde.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort nach Erhalt auf Mängel zu prüfen und etwaige Mängel dem Verkäufer schriftlich mitzuteilen. Offensichtliche Mängel sind binnen 10 Tagen nach Erhalt der Ware anzuzeigen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt (Art. 201 OR). Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu melden.
6.3 Bei berechtigten Mängelrügen leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist die Ersatzlieferung ebenfalls mangelhaft, kann der Kunde eine Minderung des Kaufpreises verlangen.
6.4 Der Verkäufer haftet ausschließlich für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, sofern das Schweizer Recht nichts anderes vorschreibt. Diese Haftungsbeschränkung gilt ausschließlich für Vertragspartner in der Schweiz.
7. Produkthaftung
7.1 Der Verkäufer ist reiner Händler und übernimmt keine Herstellergarantie. Der Verkäufer haftet nicht für Mängel, die auf Herstellungsfehler oder Materialmängel des ursprünglichen Herstellers zurückzuführen sind, es sei denn, es handelt sich um eine gesetzliche Mängelhaftung.
7.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Endkunden auf mögliche Risiken und Gefahren im Umgang mit Stahlprodukten hinzuweisen und sicherzustellen, dass entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Insbesondere bei sicherheitsrelevanten Produkten wie Lastträgern oder Bauteilen sind die Hinweise des Herstellers zu beachten und weiterzugeben.
8. Geheimhaltung
8.1 Der Kunde verpflichtet sich, vertrauliche Informationen, insbesondere über Bezugsquellen und Preise des Verkäufers, geheim zu halten.
8.2 Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung bestehen.
9. Datenschutz
9.1 Der Verkäufer verpflichtet sich, die Daten des Kunden gemäß dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) zu behandeln und nur im Rahmen der Geschäftsbeziehung zu verwenden, insbesondere für die Kundenbetreuung und -information.
9.2 Der Kunde hat das Recht, jederzeit Auskunft über die vom Verkäufer gespeicherten persönlichen Daten zu verlangen.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG).
10.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Verkäufers, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorschreiben.
10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
10.4 Mitteilungen und Erklärungen zwischen den Parteien im Rahmen dieser AGB sind auch per E-Mail rechtsverbindlich, sofern dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.